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Channel: Kommentare zu: Parkendes Ordnungsamt
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Von: WPR_bei_WBS

Vor allem auf dem Behindertenparkplatz! Das ist ja die Ausnahme, wo ich regides vorgehen grundsätzlich bevorzuge. Ich sehe auch gerade nicht, wo das durch die StVO abgedeckt sein soll. Hat der Fotograf...

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Von: Kollege

Ist die Beschilderung nicht eigentlich widersprüchlich?

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Von: Roland B.

Da liegt etwas Blaues hinter der Windschutzscheibe. Ich tippe auf den Behindertenausweis. Wir wissen doch gar nicht, an welchem Tag, zu welcher Uhrzeit das Bild aufgenommen wurde. Vielleicht notiert...

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Von: mog0

Ist es vielleicht vor 7 oder nach 18 Uhr? Vielleicht auch noch Samstag? Oder zwischen 8 und 13 Uhr? Und heißt das Schild nicht „eingeschränktes Haltevebot“? Was darf man da denn nun wann eigentlich -...

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Von: Pit

Abgesehen davon, dass § 35 StVO nach meiner Lesart für das Ordnungsamt nicht einschlägig ist - § 35 StVO spricht nur von der Polizei und Polizei in Berlin im Sinne des ASOG Bln. ist nur „Der...

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Von: matze

Am Schattenwurf des Autos kann man abschätzen das das Foto etwa zwischen 11 und 12 Uhr gemacht wurde, also war Parken da für kurze Zeit für alle erlaubt. Widersprüchlich sind die Zeichen auch nicht,...

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Von: Der Adminblogger

Sicher @matze? Das untere Schild mit der Zeitangabe schränkt das Schild darüber ein. Ich lese hier also: Parkverbot Mo-Fr von 7-18 Uhr - halten darf aber jeder. Die Einschränkung, dass die Parkplätze...

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Von: Non Nomen

Mich wundert eher, dass das Fahrrad innert der 10 Minuten nicht geklaut wurde.

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Von: mike

Matze: nöö, schau Dir das Schild nochmal an.

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Von: WPR_bei_WBS

Sehe ich richtig, oder ist das rechte hintere Rad auf der Linie? Und, jetzt bräuchte ich etwas Auffrischung in Sachen parken: Gilt auf der Linie schon ausßerhalb des markierten Bereichs? 😉

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Von: Kollege

Bei dem Chaos, das die Beschilderung, verursacht, erscheint mir das Verteilen der Knollen dann doch fast überflüssig zu sein...

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Von: Kollege

Das zweite Komma ziehe ich zurück.

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Von: Burgfräulein

In der StVO sind die Ordnungsämter Polizei im materiellen Sinne und somit ist die Inanspruchnahme der Sonderrechte grundsätzlich möglich. Der Verweis auf das ASOG Berlin hinkt insoweit, dass die StVO...

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Von: Alex

Liebes Burgfräulein, das ist schön geschrieben und es ist mir unmöglich mich der Argumentation zu entziehen. In einem nächsten Schritt - könnten Sie die Ausrüstung des Ordnungsamtes mit Schusswaffen...

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Von: Burgfräulein

Lieber Alex, da muss ich leider passen. Weder der Aufgabenkreis (Ordnungswidrigkeiten) noch die Gefährdungslage machen dies notwendig. Vermutlich müsste Berlin sogar dann die Mitarbeiter noch besser...

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